Rechtsprechung
BVerwG, 28.03.1996 - 5 C 32.95 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Bewilligung von Prozesskostenhilfe
- Wolters Kluwer
Sozialhilfe - Blockflöten-AG
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Sozialhilferecht: Sozialhilfeleistungen für Lernmittel in freiwilligen schulischen Arbeitsgemeinschaften
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)
Sozialhilfe - Blockflöten-Arbeitsgemeinschaft
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Hannover, 17.08.1994 - 3 A 1273/94
- OVG Niedersachsen, 12.07.1995 - 4 L 6365/94
- BVerwG, 28.03.1996 - 5 C 32.95
Papierfundstellen
- BVerwGE 101, 37
- NJW 1996, 3022
- NVwZ 1997, 71 (Ls.)
- FamRZ 1997, 176 (Ls.)
- DÖV 1996, 921
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 09.02.1995 - 5 C 2.93
Sozialhilfe - Klassenfahrt - Regelsatzleistungen - Notwendiger Lebensunterhalt
Auszug aus BVerwG, 28.03.1996 - 5 C 32.95
Während beispielsweise eine an die Stelle des Unterrichts in der Schule tretende Klassenfahrt mit ihrer pädagogischen, auf das soziale Verhalten im Klassenverband gerichteten Zielsetzung, die die Teilnahme möglichst aller Schüler einer Klasse voraussetzt, eine schulische Gemeinschaftsveranstaltung ist (vgl. BVerwGE 97, 376 [378]), werden mit freiwilligen Arbeitsgemeinschaften, die den Unterricht in der Schule nicht ersetzen, sondern zu ihm hinzutreten, nur besondere Interessen und eine begrenzte Zahl interessierter Schüler angesprochen. - BVerwG, 28.03.1996 - 5 C 33.95
Sozialhilferecht: Mindestausstattung mit Schulheften u.ä. als …
Auszug aus BVerwG, 28.03.1996 - 5 C 32.95
Entgegen der Ansicht des Oberverwaltungsgerichts folgt aus der Hervorhebung des besonderen Bedarfs bei Kindern und Jugendlichen in § 12 Abs. 2 BSHG nicht, daß ein solcher Bedarf nicht in einer der in § 12 Abs. 1 BSHG genannten Bedarfsgruppen entstehen könne (vgl. dazu Urteil des Senats vom heutigen Tage in Sachen BVerwG 5 C 33.95 - zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen -). - BVerwG, 18.02.1993 - 5 C 47.92
Sozialhilfe - Geburtstagsfeier - Regelbedarf - Persönliche Bedürfnisse des …
Auszug aus BVerwG, 28.03.1996 - 5 C 32.95
Der Bedarf an Unterrichtsmaterial, der durch den Besuch dieser von der Schule der Klägerin angebotenen Veranstaltung bedingt ist, unterfiele der Bedarfsgruppe der persönlichen Bedürfnisse des täglichen Lebens, zu denen nach § 12 Abs. 1 Satz 2 BSHG auch eine Teilnahme am kulturellen Leben gehört und für die nach § 22 Abs. 1 Satz 1 BSHG in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Satz 1 Regelsatzverordnung nach Regelsätzen bemessene laufende Leistungen zu gewähren sind; der vom Gesetzeswortlaut offen und weit umschriebene Bedarfsrahmen läßt hier Raum für die persönliche Entscheidung des einzelnen Hilfeempfängers, diese Leistungen nach seinen Bedürfnissen und Neigungen zu verteilen (vgl. BVerwGE 92, 106 [107 f.]).
- BSG, 22.11.2011 - B 4 AS 204/10 R
Arbeitslosengeld II - Sonderbedarf - mehrtägige Klassenfahrt - schulrechtliche …
Soweit das LSG auf die Entscheidungen des Hessischen VGH (VGH Hessen vom 22.3.2004 - 10 TG 743/04 - FEVS 56, 33) und des BVerwG (BVerwG vom 28.3.1996 - 5 C 32/95 - BVerwGE 101, 37) zu einmaligen Leistungen für schulische Bedarfe nach dem BSHG (Schüleraustausch und Aufwendungen im Rahmen einer freiwilligen Arbeitsgemeinschaft) zurückgreift, sind diese mit der heutigen Rechtslage nicht mehr in Übereinstimmung zu bringen. - LSG Baden-Württemberg, 22.06.2010 - L 13 AS 678/10
Arbeitslosengeld II - Sonderbedarf - mehrtägige Klassenfahrt - schulrechtliche …
Insoweit tritt die "Klassenfahrt" mit ihrer pädagogischen, auf das soziale Verhalten im Klassenverband gerichteten Zielsetzung an die Stelle des Unterrichts und ergänzt diesen, sodass die Teilnahme möglichst aller Schüler einer Klasse vorausgesetzt werden muss; sie ist eine schulische Gemeinschaftsveranstaltung (BVerwG, Urteil vom 28. März 1996 - 5 C 32/95 - BVerwGE 101, 37-39 = juris Rdnr. 11). - OVG Niedersachsen, 11.06.2003 - 4 LB 279/02
Beihilfe zur Beschaffung eines gebrauchten häuslichen Personalcomputers mit …
Zu den in diesem Sinne notwendigen besonderen Lernmitteln gehören jedenfalls die, deren Vorhandensein und Nutzung die Schule für den Pflichtunterricht vorschreibt (z. B. eines Taschenrechners mit besonderen Funktionen für den Mathematikunterricht ab einer bestimmten Klasse, vgl. dazu Urt. d. Sen. v. 12.7.1995 - 4 L 6365/94 - FEVS 46, 205;… vgl. zur Abgrenzung von notwendigen zu nicht notwendigen Lernmitteln auch BVerwG, Urt. v. 28.3.1996 - 5 C 33.95 - BVerwGE 101, 34 = FEVS 47, 1 einerseits und Urt. vom selben Tag - 5 C 32.95 - BVerwGE 101, 37 = FEVS 47, 60 andererseits).Denn § 21 Abs. 1 a Nr. 3 BSHG will gewährleisten, dass der hilfebedürftige Schüler seine Schule mit den dort vorgegebenen Lerninhalten und den dafür erforderlichen Lernmitteln ohne Beeinträchtigung im Verhältnis zu den nicht hilfebedürftigen Mitschülern besuchen kann (BVerwG, Urt. v. 28.3. 1996 - 5 C 32.95 - a. a. O.).
- VG Kassel, 11.11.2004 - 7 E 1655/02
Antrag auf Sozialhilfeleistungen für Markenkleidung zu einem besonderen Anlass.
Denn § 21 Abs. 1 a Nr. 3 BSHG will gewährleisten, dass der hilfebedürftige Schüler seine Schule mit den dort vorgegebenen Lerninhalten und den dafür erforderlichen Lernmitteln ohne Beeinträchtigung im Verhältnis zu den nicht hilfebedürftigen Mitschülern besuchen kann (BVerwG, Urt. v. 28.3. 1996 - 5 C 32.95 - a. a. O.).In Übereinstimmung mit dem geltenden Recht, insbesondere der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. z.B. Urteil vom 29. Oktober 1997, Az: 5 C 34/95, BVerwGE 105, 281ff; Urteil vom 28. März 1996, Az: 5 C 32/95 BVerwGE 101, 37 ff) hat der Beklagte unterschieden zwischen besonderen Lernmitteln, für die mit Bescheid vom 16.12.2002 (Bl. 55 f der Gerichtsakte) eine Beihilfe in Höhe von 138, 30 EUR bewilligt wurde, und sog. "persönlichen Bedürfnissen des täglichen Lebens", die bereits in dem Regelsatz enthalten sind.
- VGH Hessen, 22.03.2004 - 10 TG 743/04
Keine Verpflichtung des Sozialhilfeträgers, einem hilfebedürftigen Schüler die …
Mag sich der hier zu entscheidende Fall auch nicht unwesentlich von dem Fall der Teilnahme an freiwilligen schulischen Arbeitsgemeinschaften (s. hierzu BVerwG, Urteil vom 28. März 1996 - 5 C 32/94 -, BVerwGE 101, 37 ff. = NJW 1996, 3022 f.) unterscheiden, so handelt es sich hier doch nicht um die Teilnahme an einer schulischen Gemeinschaftsveranstaltung, die unverzichtbar ist und die Schularbeit in besonderer Form fortführt (s. BVerwG…, Urteil vom 9. Februar 1995, a.a.O., zu den schulischen Klassenfahrten). - VG Kassel, 27.02.2004 - 7 G 354/04 Einmalige Leistungen i. S. v. § 21 Abs. 1 BSHG oder auch i. S. v. § 21 Abs. 1 a Nr. 3 BSHG scheiden damit aus (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 28.03.1996 - 5 C 32/95 - zitiert nach juris: für den Fall einer freiwilligen Blockflötenarbeitsgemeinschaft).
- VG Schleswig, 03.09.2004 - 7 B 127/04 Die Bestimmung des § 21 Abs. 1 a Nr. 3 BSHG will gewährleisten, dass der hilfebedürftige Schüler seine Schule mit den dort vorgegebenen Lerninhalten und den dafür erforderlichen Lernmitteln ohne Beeinträchtigung im Verhältnis zu den nichthilfebedürftigen Mitschülern besuchen kann (BVerwG, Urteil vom 28. März 1996 - 5 C 32.95 - juris).